B196 Führerschein
Ist es nicht schön im Sommer mit dem Motorrad unterwegs zu sein? Jedes Jahr stellen sich viele deutsche genau diese Frage! Nun brauchst du keinen Motorradführerschein mehr!
Die Schlüsselzahl B196 ermöglicht es dir alle Krafträder (samt Beiwagen) zu führen die Folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Hubraum höchstens 125 cm³
- maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht nicht mehr als 0,1 kW/kg
Das Entspricht in etwa der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein”.
Ohne Fahrprüfung!!
Wir können die Voraussetzungen dem, § 6b FeV entnehmen:
- seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
- das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben.
- eine entsprechende Fahrerschulung in einer Fahrschule absolvieren, eine theoretische oder praktische Fahrprüfung ist jedoch nicht erforderlich.
- Zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl B196 darf höchstens ein Jahr vergehen.
B196 - Wie geht das?
Du fragst dich sicherlich, wie du die B196 Bescheinigung kaufen kannst? Kein Problem! Die B196 Bescheinigung ist eine Erweiterung des Führerscheins ohne Fahrprüfung. Wir bieten als einzige Fahrschule die Möglichkeit die Bescheinigung zu erhalten ganz ohne Anwesenheit. Doch warum können wir das?
Unser Inhaber Ahmad Hyseni kam vor vielen Jahren als Sohn Türkischer Einwanderer nach Deutschland. Er hat hart für den Aufbau seiner eigenen Fahrschule gearbeitet und glücklicherweise ein vorausgegangenes Studium der Psychologie absolviert, welches ihm einen Sitz im Prüfungsausschuss der MPU ermöglicht.
Anlage 7b Nummer 1 FeV schreibt vor, dass Sie eine Fahrschule für die B196-Erweiterung besuchen und dort mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolvieren müssen.
Doch es gibt eine Ausnahme!!
Ist der Fahrlehrer (FahrlG) im Prüfungsverband der deutschen Fahrschulen tätig und für "Ditanzprüfungen" im Rahmen der FGA für einen "Fernunterricht" zugelassen und er oder ein leitender Mitarbeiter eine Psychologische-Ausbildung im Rahmen des Prüfungsgremiums der MPU vorweisen kann, so ist eine "Ausbildung" über die Distanz (sprich digital per E-Mail, Video oder Telefonat) möglich. Dafür müssen wir uns natürlich deiner Eignung bewusst sein!
(Also nicht jeder der anfragt, bekommt auch die Bescheinigung. Wir nehmen die Einschätzung vor.)
Das heißt bei uns genügt die Zusicherung der Fahrpraxis und eine kurze theoretische Abfrage.
Ist das erlaubt? Ja!
Die B196 Erweiterung kann ganz einfach in den Führerschein eingetragen werden. Du benötigst lediglich die Bescheinigung der Fahrschule.
Von uns bekommst du eine ofizielle Bescheinigung ausgehändigt, gemäß Anlage 7b FeV, zweifach durchschreibend im DIN-A5-Format.
Unterm Strich ist lediglich die Bedingung mindestens neun Unterrichtseinheiten (4 theoretische, 5 praktische) von jeweils 90 Minuten absolviert zu haben die wir im Rahmen der digitalen Eignungsprüfung gleichwertig erbringen dürfen.
Wie läuft das auf der Führerscheinstelle ab?
1. Termin vereinbaren
2. Führerschein mit Bescheinigung abgeben
3. Ergänzten Führerschein erhalten
Was unsere Kunden sagen:
Manuel R.
"Im Internet bin ich auf die Fahrschule Hyseni aufmerksam geworden! Da ich nicht lange auf meine Bescheinigung warten wollte, beschloss ich einmal nachzufragen.
Da es sich hier um ein digitales Angebot handelt, war ich zunächst verwundert, aber Herr Hyseni hat mir noch einmal erklärt wie das ganze abläuft.
Nach nur 3 Tagen habe ich meine Bescheinigung erhalten und den Führerschein sofort umtragen lassen! Hat geklappt!"
Jonas E.
"Ich finde das Konzept super! Mit dem Erhalt meiner Bescheinigung habe ich auch die verpflichtende Fahrpraktische-Checkliste erhalten.
Bevor ich in den Straßenverkehr durfte, musste ich wie Herrn Hyseni zugesichert, auf einem Feldweg die üblichen fahrpraktischen Aufgaben durchführen.
Z.b. Gefahrenbremsung, Im Kreis fahren etc.
Natürlich wird das nicht überprüft, aber ich habe es zugesichert und mache das auch!
Tolle Möglichkeit!"
Häufig gestellte Fragen
Unser Chef der Herr Hyseni ist im Prüfungsausschuss und verfügt über eine Sondergenehmigung im Rahmen seiner psychologischen Tätigkeit bei der MPU. Das ermöglicht Ihm die gesetzlich notwendigen Bedingungen für die B196 auch über die "Ferne" zu schaffen.
Da wir für unsere Fahrschüler einstehen, schreiben wir vor, alle Fahrpraktischen Gesichtspunkte verpflichtend zu Proben bevor man in den öffentlichen Straßenverkehr übergeht. Auch die Theoretischen Kenntnisse werden abgefragt!
Sollten wir den Fahrschüler als ungeeignet einstufen, vergeben wir selbstverständlich keine Bescheinigung und werden alternativ einen vor Ort Besuch voraussetzen!!